Satzung
FREIBURGER VEREINGUNG DER FREUNDE DER ANTIKE
Satzung
(beschlossen in der Mitgliederversammlung vom 27.5.2009)
§1 | Die Freiburger Vereinigung der Freunde der Antike verfolgt den Zweck, die humanistische Bildung als unentbehrlichen Bestandteil unserer Kultur zu wahren. |
§2 |
Dieses Ziel sucht die Vereinigung dadurch zu erreichen, dass sie in Wort und Schrift der universitären und allgemeinen Öffentlichkeit Inhalte der humanistischen Bildung vermittelt. |
§3 |
Mitglied kann jeder Freund der humanistischen Bildung werden. Die Anmeldung erfolgt schriftlich bei einem Mitglied des Vorstandes. |
§4 |
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 10.- Euro. |
§5 |
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen erfolgen mit einfacher Mehrheit. Für Satzungsänderungen oder Auflösung der Vereinigung ist eine 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Beschlussfähig ist jede ordnungsgemäß mit Angabe der Tagesordnung einberufene Mitgliederversammlung. |
§6 | Die Mitgliederversammlung wählt jeweils mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen den Vorstand. Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden sowie dem Kassenwart. Der 1. Vorsitzende, bei seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende, vertritt die Vereinigung nach außen. |